Bei der Entwicklung von Marken liegt der Fokus zumeist ausschließlich auf der Konzeption und Kreation eines geeigneten Namens und dessen Designs. Rechtliche Sachverhalte werden im Rahmen des Kreationsprozesses oftmals außer Acht gelassen. Die anschließende nationale bzw. internationale Registrierung der Marke erfolgt oft durch die Unternehmen selbst, bzw. durch beauftragte Patentanwälte. Das deutsche bzw. europäische Amt prüft dabei nur die absoluten Schutzhindernisse. Ältere Fremdrechte werden amtsseitig nicht geprüft; hier besteht nach Eintragung einer Marke noch Jahre später die Möglichkeit eines Konflikts. Die Prüfung, ob der Zeichen- bzw. Markenbenutzung Marken von Dritten entgegenstehen, obliegt der Anmelderin, wobei diese Pflicht häufig – z. B. aus Kostengründen – vernachlässigt oder nur mit „Bordmitteln“ erfüllt wird. Die Folgen einer Markenverletzung können jedoch beträchtlich sein:
Unterlassung, Rückruf, Schadensersatz, Auskunft, Rechnungslegung, Veröffentlichung des Urteils, Aufgabe des Produkts oder erforderliches Rebranding
Unser Ansatz:
Marken-Entwicklung und Vorsondierung aus einer Hand
- Wir entwickeln Marken,
- deren absolute und relative Schutzhindernisse durch uns vorsondiert
- und im Anschluss durch Partneranwälte final rechtlich bewertet werden.
Die Vorsondierung durch SvonZ und die rechtliche Bewertung durch Partneranwälte kann hierbei auch für bestehende Marken erfolgen.
Was genau beinhaltet unsere Vorsondierung?
- Identifikation potentiell problematischer Drittmarken (schriftbildliche, phonetische und begriffliche Verwechslungsgefahr) für identische oder ähnliche Waren-/ Dienstleistungsklassen
- Berücksichtigung von ökonomischen Einflussfaktoren, abseits der gegebenenfalls nachfolgenden, formaljuristischen Prüfung durch einen Fachanwalt
- Identifikation von potentiellen „Red Flags“
Unsere Vorsondierung ersetzt keine rechtliche Prüfung!